SWISSLOS

Eingabeschluss für Gesuche

Eingereichte Gesuche für Beiträge unter 10'000 Franken werden in der Regel laufend durch die Geschäftsführung des Swisslos-Sportfonds bearbeitet. Weiterführende Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Gesuche über 10'000.- 

7. November 2024

Bauliches

jeweils 30. September

Teamprojekte

jeweils 31. Mai

Die dem Kanton Basel-Stadt zufallenden und dem Swisslos-Sportfonds zugewiesenen Beiträge werden für die Sport- und Bewegungsförderung im Kanton Basel-Stadt verwendet.
 
Der Regierungsrat wählt auf Antrag des Erziehungsdepartements sechs Mitglieder in die Swisslos-Sportfonds-Kommission, davon vier aus Kreisen der Sportverbände (Sport Basel) und zwei aus der Verwaltung des Kantons oder der Gemeinden. 

Die Leiterin oder der Leiter der Abteilung Sport des Erziehungsdepartements und 
die Verwalterin oder der Verwalter des Swisslosfonds gehören der Kommission 
von Amtes wegen an. Die Vorsteherin oder der Vorsteher des Erziehungsdepartements präsidiert die Swisslos-Sportfonds-Kommission.