SWISSLOS
Eingabeschluss für Gesuche
Eingereichte Gesuche für Beiträge unter 10'000 Franken werden in der Regel laufend durch die Geschäftsführung des Swisslos-Sportfonds bearbeitet. Weiterführende Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Gesuche über 10'000.-
7. November 2024
Bauliches
jeweils 30. September
Teamprojekte
jeweils 31. Mai
Gesuch einreichen
Das Gesuch für einen Beitrag aus dem Swisslos-Sportfonds ist mit dem Formular nach Beitragsart elektronisch einzureichen:
- Gesuch «Beitrag für Material»
- Gesuch «Beitrag für Organisation Sportanlass»
- Gesuch «Beitrag für Trainingslager/Trainingswoche»
- Gesuch «Beitrag für Projekt für leistungssportorientierte Stützpunkte»
- Gesuch «Beitrag für Förderprojekt für Nachwuchssportlerinnen und Nachwuchssportler mit internationaler Perspektive»
Bitte beachten Sie bei der Gesuchstellung die Swisslos-Sportfonds-Verordnung und die Wegleitung zur Einreichung von Gesuchen
Die dem Kanton Basel-Stadt zufallenden und dem Swisslos-Sportfonds zugewiesenen Beiträge werden für die Sport- und Bewegungsförderung im Kanton Basel-Stadt verwendet.
Der Regierungsrat wählt auf Antrag des Erziehungsdepartements sechs Mitglieder in die Swisslos-Sportfonds-Kommission, davon vier aus Kreisen der Sportverbände (Sport Basel) und zwei aus der Verwaltung des Kantons oder der Gemeinden.
Die Leiterin oder der Leiter der Abteilung Sport des Erziehungsdepartements und
die Verwalterin oder der Verwalter des Swisslosfonds gehören der Kommission
von Amtes wegen an. Die Vorsteherin oder der Vorsteher des Erziehungsdepartements präsidiert die Swisslos-Sportfonds-Kommission.